Die Grundlage für Ihr professionelles Auftreten bei einer Betriebsprüfung ist neben einer guten Kommunikation im Besonderen die Vorlage einer professionellen und aussagekräftigen Verfahrensdokumentation zu den Geschäftsprozessen Ihres Unternehmens. Die Verfahrensdokumentation dient neben der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten auch zur Standardisierung Ihrer internen Handlungen. Neben buchhaltungs- und aufzeichnungspflichtigen Unternehmen müssen auch alle Freiberufler eine Verfahrensdokumentation erstellen.

Wir erstellen Ihre Verfahrens­dokumentation

Die Komplexität der Vorgaben stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen bei der Umsetzung – die gute Nachricht: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen professionell und partnerschaftlich!

Sprechen Sie uns gerne an:

VER­FAH­RENS­DOKU­MEN­TA­TION

HANDBUCH ZUM UNTERNEHMEN

Was versteht man überhaupt unter GoBD?

GoBD ist die Kurzform für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassenen Grundsätze regeln die Anforderungen an eine digitale Buchhaltung.

VORTEILE

Abgesichert bei Steuerprüfungen

Die Erstellung einer korrekten Verfahrensdokumentation ist nicht nur sinnvoll um bei einer Steuerprüfung abgesichert zu sein. Durch die ausführliche Dokumentation der Prozesse und der in Ihrem Unternehmen eingesetzten Systeme werden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Unternehmen klar definiert und verdeutlicht. Außerdem können die dokumentierten Abläufe hinsichtlich Effizienz und Effektivität geprüft und so Unternehmensprozesse optimiert werden.

01
Sicherheit

Bei Steuerprüfungen wird explizit nach einer Verfahrens­dokumentation gefragt

02
Verantwortung

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden klar benannt und zugewiesen

03
Effektivität

Geprüfte Abläufe verhindern uneffiziente Prozesse

04
Transparenz

Eine klare Dokumentation, was wie gemacht wird sorgt für Transparenz

Exakte Dokumentation

Digitalisierung von Belegen

Wie ist die Überführung aller Belege in eine elektronische Version in Ihrem Unternehmen geregelt?

Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen bereits das „Ersetzende Scannen“, bei dem Originalbelege nach der Digitalisierung und dem anschließenden Archivieren vernichtet werden? Die Möglichkeit, Belege zum Beispiel mit dem Smartphone abzufotografieren und in einer Cloud zu speichern, ziehen neue Vorgaben für Unternehmen nach sich! Denn zusammen mit den anderen Prozessen in der Buchhaltung ist dieser Vorgang aufzeichnungspflichtig und muss in der Verfahrensdokumentation entsprechend genauestens dokumentiert werden.

Hinzuschätzungen vermeiden

Risiko bei fehlender oder fehlerhafter Verfahrensdokumentation

Wie verhindern Sie, dass die Prüfer die Buchführung verwerfen und die Besteuerungsgrundlage schätzen, weil Ihre Verfahrensdokumentation nicht vollständig oder fehlerhaft ist?

Die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation lässt sich aus § 145 der Abgabenordnung und Randziffer 145 des Schreibens vom Bundesfinanzministerium interpretieren.  Auch wenn eine fehlende Verfahrensdokumentation allein, bei einer sonst absolut korrekten Buchführung, nicht zu einer Hinzuschätzung führt, sollten Sie auf Nummer Sicher gehen und eine Verfahrensdokumentation erstellen; denn welche Buchführung ist schon 100prozentig korrekt? Vermeiden Sie Steuernachzahlungen aufgrund vermeidbarer Hinzuschätzungen durch die Betriebsprüfung und lassen Sie sich von uns bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation unterstützen.

Wir unterstützen Sie!

Als Steuerprofi, Gründungscoach und auf Prozessanalyse spezialisierter IT Systemadministrator haben wir den Blick aufs Gesamte: DMT nutzt die Kenntnisse und Erfahrungen aus den unterschiedlichen Bereichen, um Sie bestmöglich beraten und unterstützen zu können:

Was wir für Sie tun können

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam die Verfahrensdokumentation Ihres Unternehmens. Natürlich werden hierbei auch die etablierten Prozesse durchleuchtet und auf Ihre Konformität mit den GoBD überprüft.

Geförderte Beratungsleistung

Alle unsere Beratungsleistungen sind im Rahmen des BAFA-Projekts „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ generell förderfähig.

Kompetente Berater

Als erfahrene Berater stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und Ihre Buchhaltung und Kassenführung auf rechtssichere und effiziente Weise zu gestalten.

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